EU-Förderprogramm
Sonderrichtlinie 797/2004 neu verlautbart
In Bezug auf die Umsetzung des österreichischen Programms für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnissen gemäß der VO (EG) 797/2004 des Rates vom 29. April 2004 wurde von Herrn Bundesminister die Sonderrichtlinie neu verlautbart.
Für imkerliche Kleingeräte beträgt der Zuschuss nunmehr maximal 48% des förderbaren Aufwandes und für Investitionen maximal 42% und bei Teilnahme an einem Arbeitskreis oder am Qualitätsprogramm der Biene Österreich maximal 48% des förderbaren Aufwandes!
Noch ein Hinweis zu den Mindestsummen für Investitionen (€ 2000.-) und Kleingeräte (€ 400.-): Diese sind brutto zu verstehen
Sonderrichtline geändert/Neue Antragsformulare (u p d a t e 11.08)
Die Sonderrichtlinie zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnissen gemäß der VO (EG) 797/2004 wurde vom BMLFUW die Sonderrichtlinie Imkereiförderung neu verlautbart.
Die Änderungen betrafen lediglich die Punkte 2., 9.2., 9.6.5., 12, Anhang IV (Paket 2) und die Verpflichtungserklärung. Beiliegend wird Ihnen die Sonderrichtlinie samt Anhänge zur Kenntnis gebracht. Wir bitten Sie daher, nur mehr die neuen Antragsformulare zu verwenden.
Die für Sie interessante Änderung bezieht sich auf die Laboruntersuchungen, wo nun im Paket 2 anstelle der Invertase- die Diastaseaktivität ermittelt werden kann. Diese neue Untersuchung wurde hereingenommen, weil von der Lebensmittelpolizei auch dieser Parameter kontrolliert wird und so die Möglichkeit besteht, auf Wunsch den Honig dahingehend untersuchen zu lassen.
Die neuen Antragsformulare für Kleingeräte und Investitionen bieten eine Vereinfachung, weil nur mehr die Beschreibung der Geräte und die Bruttokosten in das Formular (Punkt 3) eingetragen werden müssen.
Sämtliche Antragsformulare mit der Verpflichtungserklärung und die Sonderrichtlinie können Sie anbei herunterladen.
Autor: Christian Boigenzahn Veröffentlichungsdatum: 24.11.2008 11:10
Neuverlautbarung der Sonderrichtlinie
Die Fördermaßnahmen können, aus der Sicht des wirtschaftlich begünstigten, grob in zwei Bereiche geteilt werden. Direkte Förderungen für einzelne Imkereibetriebe und Indirekte Förderungen der Imker über die Imkereiverbände.
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Formulare für Kleingeräteförderung
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Formulare Neueinsteigerförderung
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Betriebsverbesserungsplan
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