Investitionsförderung
Hier finden sie eine Kurzinformation zur Investitionsförderung
Unterlagen, sowie Detailinformationen können sie hier herunterladen [klick mich]
Was wird gefördert?
* Entdeckelungsanlagen
* Zentrifugen
* Honigauftaugeräte
* Automatische Schleudern
* Schleuderstraßen
* Rührgeräte
* Ladekräne für die Imkerei
* Selbstfahrende Wanderhilfen (keine KFZ)
* Hebebühnen
* Spezialschubkarren
* Abfüllanlagen
* Elektronische Systeme zur Trachtbeobachtung
* Raumtrocknungsgeräte
* Fix verankertes Edelstahlmobiliar im Abfüll- und Schleuderraum
* Etikettieranlagen
* Anhänger und/oder Aufbauten für die Bienenwanderung
(Minimalanforderung für Anhänger: Ladegewicht mindestens 1.500 kg und eine Ladefläche von mind. 5 m2)
* Kühlaggregate für Kühlräume
* Kühlzellen
* Pollentrocknungsschrank
* Pollenreiniger
* Wachsschmelzer
* Wachspressen zur Mittelwand Herstellung (ausgenommen sind industrielle Mittelwand
Fertigungsanlagen für den gewerblichen Wiederverkauf)
* Anlagen für die Metproduktion (Gärtanks, Filteranlagen, Pump- und Abfüllgeräte)
* Hubstapler und Hubwagen
* Pumpe zur Gelee Royal Gewinnung
* Gläserwaschmaschine (mind. 80 Grad C Waschtemp.,
keine Haushaltsgeschirrspüler)
* Brutschrank
* Besamungsgeräte für KB
* Bee-blower (Abblasgeräte)
Fördervoraussetzungen!
Imkerei mit mehr als 58 Völker
Imkerlicher Einheitswertbescheid
(weitere Details in den Antragsunterlagen)
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Imkereibetriebe mit Einheitswertbescheid
Höhe der Förderung:
35% der förderbaren Kosten (ohne Teilnahme am Qualitätsprogramm od. Arbeitskreis)
40% der förderbaren Kosten falls der Imker am Qualitätsprogramm oder an einem Arbeitskreis teilnimmt (Details siehe Antragsunterlagen)
Info`s von Biene Österreich













rund um die Eröffnung unserer
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